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Jurgrad gGmbH Münster - Steuerwissenschaften, Steuerrecht

Stimmen zum Studiengang

Gespräch mit Prof. Dr. Dieter Birk (aus unserem Newsletter 1/2005 vom 18. April 2005)

Zur Person


Prof. Dr. Dieter Birk; geb. 1946 in Freising (Oberbayern); Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, München und Regensburg; erste juristische Staatsprüfung 1970 in Regensburg; dort Promotion 1973; Assessorexamen 1975 in München, 1981 Habilitation an der dortigen juristischen Fakultät. Seit 1982 Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Universität Münster; 1985-1997 Richter am Finanzgericht Münster im Nebenamt. 1998 Zulassung zum Steuerberater, seitdem Nebentätigkeit als of counsel in der Sozietät P+P Pöllath & Partner; Projektleiter des Postgraduierten-Studiengangs "Steuerwissenschaften".

Herr Professor Birk, als Direktor des Instituts für Steuerrecht haben Sie sich in den letzten Jahren sehr engagiert für den Aufbau und die Entwicklung steuerrechtlicher Weiterbildungsangebote an der hiesigen Fakultät eingesetzt. Wie schätzen Sie die Bedeutung vertiefter steuerrechtlicher Kenntnisse in Anbetracht der derzeitigen Situation am Arbeitsmarkt ein?

Mich erreichen laufend Anfragen von Kanzleien, Beratungspraxen, großen Wirtschaftsunternehmen, Verbänden etc., die auf der Suche nach steuerrechtlich qualifiziertem Nachwuchs sind. Ich denke, dass fundierte Steuerrechtskenntnisse, wie sie in unserem Postgraduieren-Studiengang Steuerwissenschaften vermittelt werden, erheblich bessere Arbeitsmarktchancen eröffnen. Nach wie vor hat der Durchschnittsjurist im Studium keine Berührung zum Steuerrecht, so dass - gemessen an der Nachfrage - viel zu wenige fachlich vorgebildete Juristen zur Verfügung stehen.

Welche steuerrechtlichen Weiterbildungsangebote werden zurzeit angeboten? Denken Sie, dass diese Angebote den gerade angesprochenen Aspekten Rechnung tragen?

Es gibt eine Fülle von steuerrechtlichen Weiterbildungsangeboten. Nicht alle werden den Anforderungen, die der Arbeitsmarkt stellt, gerecht. Allerdings muss man auch sehen, dass das Anforderungsprofil sehr unterschiedlich ist. Grundkenntnisse im Steuerrecht mögen hilfreich sein, wenn man nicht explizit auf diesem Gebiet arbeiten, sondern nur einen Sensus entwickeln möchte, wann ein steuerlicher Berater eingeschaltet werden muss. Die weit überwiegende Mehrzahl der Verträge wird auch steuerliche Aspekte enthalten. Zunächst geht es darum, diese Aspekte zu sehen, um gegebenenfalls einen Steuerfachmann einschalten zu können. Eine andere Frage ist, ob man sich selbst zum Steuerfachmann entwickeln möchte. Dann wird man in die fachliche Ausbildung wesentlich mehr investieren müssen.

Was ist Ihrer Meinung nach das Besondere an dem Postgraduierten-Studiengang Steuerwissenschaften im Unterschied zu vergleichbaren Angeboten?

Die Besonderheit des Postgraduierten-Studiengangs liegt in der gelungenen Verknüpfung von wissenschaftlich fundierter Ausbildung mit praxisrelevanter Schwerpunktbildung. Eine ausschließlich am Praxisbedarf orientierte Ausbildung hat nur den status quo im Blick und kann auf neue Fragen keine qualifizierten Antworten geben. Gerade das Steuerrecht, das wie kein anderes Rechtsgebiet in ständiger Bewegung ist, muss immer wieder an Hand der historisch gewachsenen Systematik und der verfassungs- und europarechtlich geprägten Grundwertungen studiert werden, um überzeugende Lösungen für komplexe Probleme zu finden.

Im Rahmen des Studiengangs können die Studierenden ebenfalls die besonderen theoretischen Kenntnisse i.S.d. § 9 der Fachanwaltsordnung erwerben. Wie sehen Sie die Qualifikation des Fachanwalts für Steuerrecht im Vergleich zu dem des Steuerberaters?

Der Rechtsanwalt, der zugleich Fachanwalt für Steuerrecht ist, wird in erster Linie Rechtsfragen bearbeiten und wahrscheinlich auch gerichtlich Rechtspositionen durchsetzen. Er wird nicht - wie der Steuerberater - das steuerliche und in der Regel unstreitige Tagesgeschäft, wie das Erstellen von Steuererklärungen, erledigen. Er ist also deutlich mehr spezialisiert und auf hoch qualifizierte Beratung und Rechtsverfolgung fixiert.

In diesem Jahr bietet Ihr Institut bereits zum achten Mal den von der JurGrad gGmbH organisierten Summer Course International Taxation an. Welche Neuerungen wird es in diesem Jahr geben?

Der Kurs besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil (Introductory Course) werden Grundlagen des Internationalen und Europäischen Steuerrechts vermittelt, dabei wird von meinem Kollegen Prof. Lokken (University of Florida) auch eine kleine Einführung in das amerikanische Steuerrecht gegeben. Der zweite Teil (Professional Course) wendet sich an Fortgeschrittene, insbesondere an Teilnehmer, die schon praktische Expertise im Internationalen Steuerrecht gesammelt haben. Hier werden einzelne Aspekte vertieft, in diesem Jahr wird dabei ein Schwerpunkt auf Private Equity (international tätige Kapitalanlagegesellschaften) und Corporate Acquisitions (internationaler Unternehmenskauf) gelegt werden.

Welche steuerrechtliche Problematik wird Ihrer Meinung nach in der nächsten Zeit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken?

Das Europäische Steuerrecht wird zunehmend in den Vordergrund rücken. Die Rechtsprechung des EuGH zum Einfluss der Grundfreiheiten auf das Steuerrecht hat die nationalen Steuerrechtsordnungen bereits erheblich verändert. Weitere grundlegende Entscheidungen zum Verlustausgleich über die Grenze oder zu den steuerlichen Folgen bei Unternehmensverlagerungen stehen an und könnten erdbebenartige Veränderungen des nationalen Steuerrechts auslösen. Eine andere interessante Entwicklung ist natürlich die Steuerreformdebatte und die schrittweise Umsetzung durch den Gesetzgeber, was wiederum mit den europarechtlichen Fragen eng verknüpft ist. Das Steuerrecht wird spannend bleiben.

Herr Professor Birk, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
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