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Jurgrad gGmbH Münster - Steuerwissenschaften, Steuerrecht

Frequently Asked Questions

(Stand: 22.02.2008)

Kann man den Studiengang berufsbegleitend absolvieren?

Alle unsere Studiengänge sind speziell auf Berufstätige zugeschnitten. Die Teilnehmer müssen im Schnitt nur einmal pro Monat jeweils von donnerstags bis samstags nach Münster kommen. Für die abschließende Masterarbeit stehen dann insgesamt vier Monate zur Verfügung. Dadurch können auch unerwartete Belastungen im Beruf abgefangen werden.

Ist der Studiengang akkreditiert?

Ja, der Studiengang hat das Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen.

Ist die Unterrichtssprache Deutsch oder Englisch?

Alle Module werden ausschließlich in deutscher Sprache abgehalten.

Wie oft wird der Studiengang angeboten?

Der Studiengang startet jährlich zum Wintersemester.

Kann der Studiengang auch im Fernstudium absolviert werden?

Nein, gemäß § 5 der Studien- und Prüfungsordnung müssen Teilnehmer des Studiengangs an mindestens 75 Prozent der Unterrichtsstunden teilgenommen haben.

Wann und wie oft finden die Veranstaltungen statt?

Die Veranstaltungen finden in der Regel einmal pro Monat von donnerstags bis samstags statt. Insgesamt werden 19 Veranstaltungen angeboten, die 8 thematisch verschiedene Module behandeln.

Wann und wie oft werden die Klausuren geschrieben?

Jedes Modul schließt mit einer dreistündigen Klausur ab. Die Klausuren werden grundsätzlich donnerstags in der darauf folgenden Veranstaltung geschrieben. Dadurch haben die Teilnehmer mehrere Wochen Zeit, sich ausreichend vorzubereiten.

Muss ich alle Klausuren bestehen?

Ja, zu erfolgreichen Absolvierung des Studiengangs muss jede Klausur bestanden werden.

Was geschieht, wenn ich eine Klausur nicht bestehe?

Am Ende des Studiengangs wird für jede Klausur eine Nachschreibmöglichkeit angeboten. Es gibt pro Klausur insgesamt zwei Wiederholungsmöglichkeiten.

Dürfen auch Fachhochschulabsolventen an dem Studiengang teilnehmen?

Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang ist ein Hochschulabschluss. Demnach können auch Fachhochschulabsolventen zum Studiengang zugelassen werden.

Ich habe zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses mein Zeugnis noch nicht. Kann ich dieses auch nachreichen?

Ja, das Zeugnis kann nachgereicht werden. Wir benötigen zum Bewerbungsschluss allerdings eine offizielle Bescheinigung, aus der hervorgeht, mit welcher Gesamtnote das Studium abgeschlossen wurde. Das bedeutet, Sie müssen Ihr Studium vollständig abgeschlossen haben. Der Prüfungsausschuss kann Sie dann vorläufig zum Studiengang zulassen. Das Zeugnis muss dann zu Beginn des Studiums nachgereicht werden.

Zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses stehen noch Prüfungsleistungen aus. Kann ich mich trotzdem für den Studiengang bewerben?

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der Prüfungsordnung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang. Bewerber, die zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses noch nicht alle Prüfungen absolviert haben, können daher im Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigt werden.

Nach welchen Kriterien werden die Teilnehmer ausgesucht, wenn die Anzahl der Bewerbungen die verfügbaren Plätze übersteigt?

Die Teilnehmer werden nach Leistungskriterien sowie nach ihrer Berufserfahrung ausgewählt.

Welche Abschlussnote benötige ich, um zum Studiengang zugelassen zu werden?

Dies ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich und letztlich abhängig von der Anzahl der Bewerbungen und den Qualifikationen der übrigen Bewerber. Eine Mindestnote im Sinne eines "Numerus Clausus" gibt es nicht.

Zählen auch Praktika bzw. das Referendariat zur Berufserfahrung?

Ja, einschlägige Praktika sowie bei Juristen das Referendariat werden angerechnet.

Gibt es einen Anmeldeschluss?

Ja, Anmeldeschuss ist der 15. Juli 2008. Bewerbern, die sich bis zum 15. Juni 2008 anmelden, gewähren wir einen Frühbucherrabatt in Höhe von 1000 Euro.

Spielt der Zeitpunkt der Bewerbung eine Rolle für die Zulassung?

Bei Bewerbern, die die erste und/oder zweite juristische Staatsprüfung mit 7,0 Punkten, ein Diplom(Uni) /einen Master (Uni) mit mindestens "gut (1,9)" oder ein Diplom(FH)/Master (FH)/Bachelor mit "sehr gut" vorweisen und die weiteren Zulassungsvoraussetzungen (Berufserfahrung) erfüllen, erfolgt die Vergabe der Studienplätze nach Eingang der Anmeldung nebst sämtlicher für die Anmeldung erforderlicher Unterlagen (insbesondere beglaubigte Ablichtung des Studienabschlusszeugnisses) bei der JurGrad gGmbH (Prioritätsprinzip). Im Übrigen wird ein Bewerberverfahren durchgeführt, d.h. der Zeitpunkt der Bewerbung ist nicht ausschlaggebend. Sie sollten allerdings beachten, dass bei frühzeitiger Anmeldung ein Frühbucherrabatt in Höhe von 1.000 Euro gewährt wird.

Welche Unterlagen muss ich für eine Bewerbung einreichen?

Wir benötigen von Ihnen eine beglaubigte Kopie des Examens- bzw. Diplomzeugnisses und einen Lebenslauf. Andere Unterlagen wie Arbeitszeugnisse, Empfehlungsschreiben, Seminarbescheinigungen etc. können dazugelegt werden, sind aber nicht zwingend notwendig.

Wann und wie kann ich mich anmelden?

Sie können sich ganzjährig zum Studiengang anmelden. Das neue Anmeldeformular für den Studiengang 2008/2009 ist bereits online gestellt und kann im Downloadbereich heruntergeladen werden. Unabhängig davon können Sie auch per E-Mail oder Telefon eine Studiengangbroschüre anfordern. Diese wird Ihnen dann umgehend zusammen mit dem Anmeldeformular zugestellt. Für die Bearbeitung der Bewerbung reicht es zunächst aus, wenn Sie uns das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben zuschicken bzw. zufaxen. Die fehlenden Unterlagen (s.o.) müssen dann spätestens bis zum Bewerbungsschluss nachgereicht werden. Ausschlaggebend ist dabei das Datum des Poststempels.

Bis wann muss die Teilnehmergebühr beglichen werden?

Das Zahlungsziel für den Studiengang 2008/2009 ist der 30. September 2008.

Ist Ratenzahlung möglich?

Die Zahlung der Teilnehmerbeiträge in Raten ist nicht möglich. Für herausragende Bewerber besteht aber die Möglichkeit, ein Finanzierungsmodell in Anspruch zu nehmen.

Erhalten die Teilnehmer bei jeder Veranstaltung Studienmaterialien?

Ja, das erforderliche Studienmaterial (Skripte, Power Point-Präsentationen, Aufgaben etc.) wird den Teilnehmern zu Beginn jeder Veranstaltung in einem Ordner zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bereits vor jeder Veranstaltung online auf die Unterlagen zuzugreifen.

Können Leistungen aus dem Studium oder aus einer Fachanwaltsausbildung für den LL.M.-Abschluss anerkannt werden?

Leider gibt es keine Möglichkeit, Leistungen aus dem Studium oder einer Fachanwaltsausbildung im Rahmen des Studiengangs anrechnen zu lassen.

Gibt es Vergünstigungen bei Hotels?

Ja, Teilnehmer unserer Studiengänge können bei vielen Münsteraner Hotels die Universitätsrabatte in Anspruch nehmen. Dafür muss lediglich die Teilnahmebescheinigung, die zu Studienbeginn ausgeteilt wird, vorgezeigt werden. Eine Liste mit den verschiedenen Hotels geht Ihnen nach der Zulassung per Post zu.

Wo finden die Veranstaltungen statt?

Die Veranstaltungen finden in modernen Tagungsräumen im Kettelerschen Hof (Königsstraße 51-53) statt, der sich direkt im Zentrum von Münster befindet.

Welchen Umfang hat die Masterarbeit?

Die Masterarbeit sollte einen Umfang von etwa 30 bis 50 Seiten haben.

Wie lange habe ich für die Masterarbeit Zeit?

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt gem. § 8 Abs. 2 der Prüfungsordnung 4 Monate.

Welcher Abschluss wird bei erfolgreicher Teilnahme verliehen?

Bei erfolgreicher Absolvierung des Studiengangs verleihen die Rechtswissenschaftliche Fakultät und die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät gemeinschaftlich den Studierenden, die den Schwerpunktbereich Rechtswissenschaften gewählt haben, den Hochschulgrad eines "Master of Laws", abgekürzt "LL.M.", und Studierenden, die den Schwerpunktbereich Wirtschaftswissenschaften gewählt haben, den Hochschulgrad eines "Executive Master of Business Administration", abgekürzt "EMBA". Die Studierenden müssen zu Beginn des Studiums ihren Schwerpunktbereich festlegen.

Zudem behandelt der Postgraduierten- Studiengang alle relevanten Bereiche des Fachgebiets "Steuerrecht" gemäß § 9 der Fachanwaltsordnung und ermöglicht dadurch den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung.

Worin unterscheiden sich die beiden Schwerpunktbereiche?

Studierende des Schwerpunktbereichs Wirtschaftswissenschaften nehmen an der Vorlesung "Unternehmensbewertung" teil, während Studierende des Wahlfachbereichs Rechtswissenschaften die Vorlesung "Steuerfahndungs- und Steuerstrafrecht" hören. Der Themenbereich der Masterarbeit ist ebenfalls abhängig von dem gewählten Schwerpunktbereich.

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