3.5 Steuerbilanzpolitik
Aufbauend auf den Vorlesungen Handels- und Steuerbilanzrecht I und II soll diese Vorlesung einen Überblick über die Steuerbilanzpolitik geben. Unter Steuerbilanzpolitik versteht man die zielgerichtete, durch Wahrnehmung gesetzlich zulässiger Wahlrechte bewirkte Beeinflussung des im Rahmen einer Steuerbilanz zu ermittelnden bzw. auszuweisenden steuerpflichtigen Gewinns. Nach einer Einordnung der Steuerbilanzpolitik in die Unternehmenspolitik wird auf die Ziele Steuerbarwertminimierung, Nettokapitalwertmaximierung und Gewinnegalisierung eingegangen. In einem weiteren Abschnitt werden zunächst die Handelsbilanzpolitik und deren Instrumente dargestellt. Darauf aufbauend werden die Instrumente der Steuerbilanzpolitik erarbeitet. Hierbei werden die gesetzlichen Wahlmöglichkeiten und Ermessens- bzw. Schätzungsspielräume in der Steuerbilanz erläutert und ihre Wirkung auf den Steuerbarwert dargelegt.
Dozentin:
Prof.’in Dr. Eva Eberhartinger, LL.M., Wirtschaftsuniversität Wien
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