4.3 Internationale Rechnungslegung (IFRS)
Die IFRS (International Financial Reporting Standards) sind international abgestimmte Vorschriften zur Rechnungslegung. Ihr Ziel ist, die weltweite Vergleichbarkeit von Konzernabschlüssen zu verbessern. Verglichen mit den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs soll vor allem die Transparenz der Abschlüsse erhöht werden. Ziel der IFRS-Bilanzierung ist es aber auch, marktrelevante Informationen und entscheidungsrelevante Angaben für Investoren bereit zu stellen. Für alle börsennotierten Unternehmen der EU besteht ab 2005 die Verpflichtung, die konsolidierten Abschlüsse nach IFRS, ehemals IAS, aufzustellen. Tatsächlich betrifft die Umstellung auf IFRS mehr als 7000 Unternehmen in der Europäischen Union. In der Praxis werden häufig auch nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen freiwillig IFRS einführen. Denn durch IFRS wird das öffentliche Interesse am Jahresabschluss generell zunehmen als zentrale Informationsquelle über die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage und als Basis für die Prognose der künftigen Unternehmensentwicklung.
Diese Einführung vermittelt wesentliche Grundsätze der IFRS in systematischer und kompakter Form. Die Struktur der Veranstaltung orientiert sich an den Abschlusspositionen der Bilanz. Zu jeder Abschlussposition werden die einschlägigen Regeln systematisiert nach Ansatz, Bewertung, Ausweis und Anhangangaben dargestellt. Durch zahlreiche Beispiele sollen die beschriebenen Bilanzierungsvorschriften verdeutlicht werden.
Dozenten:
Prof. Dr. Christoph Watrin, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Dr. Christiane Pott, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
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