2.2 Ertragsteuerrecht V - Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht
Die Vorlesung behandelt vor allem die Besonderheiten der Besteuerung von Körperschaften nach dem KStG. Im Mittelpunkt werden dabei die Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) stehen. Besonderer Wert wird auf die Herstellung von Bezügen zur Besteuerung von Personengesellschaften sowie zur Besteuerung der Anteilseigner gelegt. Ferner werden die Grundzüge des Gewerbesteuerrechts (nicht nur für Körperschaften, sondern auch für Personenunternehmen) behandelt. Die Vorschriften dieser beiden Rechtsgebiete sind für die betriebliche Steuerplanung von überragender Bedeutung. In den letzten Jahren hat es hier grundlegende Umwälzungen in der gesetzlichen Systematik gegeben; weitere bedeutsame Änderungen stehen bevor. Neuerungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008 werden in der notwendigen Tiefe besprochen.
Dozent:
Dr. Egmont Kulosa, Richter am Finanzgericht Münster
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