3.1 Buchführung
Buchführung ist die Umsetzung der steuer- und handelsrechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 140 ff. AO, §§ 4 ff. EStG, §§ 238 ff. HGB) in die tägliche Rechnungslegung der Unternehmen. Anhand einer praktischen Fallstudie sollen ausgehend von den Buchführungspflichten die Eröffnungsbilanz erstellt, laufende Geschäftsvorfälle verbucht, die Schlussbilanz gefertigt und der steuerrechtlich maßgebliche Gewinn sowohl durch Betriebsvermögensvergleich als auch in Form der sog. Gewinn- und Verlustmethode ermittelt werden.
Dozent:
Dr. Peter Becker, Hermersdorfer & Lühn, Münster
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